Den vereinbarten Mitgliedsbeitrag ziehen wir jeweils zum 1. des Monats ein, beginnend ab dem Mitgliedschaftsbeginn. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag.
Eine Änderung der Abbuchung zum 15. eines Monats ist nicht möglich.