Nach einem aktuellen Urteil des BGH (AZ XII ZR 62/159) gibt es kein gesetzliches Kündigungsrecht im Falle eines Umzugs. Ein Umzug fällt in den persönlichen Risikobereich des Kunden und ist kein Grund für eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft wird fristgerecht beendet.